Allgemeines für die Generation 50+

Vorsorgemaßnahmen

Die Generation 50+ ist an einem Lebensabschnitt angekommen, wo sie sich ernsthaft mit dem Thema Vorsorge auseinandersetzen sollte. Niemand kennt den Zeitpunkt, an dem er evtl. seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann. Das kann leider schneller kommen, als man denkt oder wahrhaben möchte.

Zur Vorsorge gehören mehrere Dinge, die wir Ihnen hier einmal nennen möchten.

Die bekannteste Vorsorge ist das Testament. Hier regeln Sie Ihren Nachlass, wie Sie ihn sich vorstellen, müssen allerings auch ein paar Dinge dabei beachten. Wenn Sie das Testament selber verfassen möchten, ist es wichtig, es handschriftlich zu tun, nicht mit der Schreibmaschine oder dem Computer. Sie sollten Ihren Kindern oder Erben mitteilen, wo Sie das Dokument aufbewahren, und bedenken Sie immer, dass jedem Kind mindestens ein sog. Pflichtteil zusteht. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie Ihr Testament aufsetzten sollen, können Sie einen Anwalt aufsuchen und das mit ihm aufgesetzte Testament bei ihm hinterlegen. Er wird sich zur gegebenen Zeit dann mit Ihren Erben in Verbindung setzten.

Dann gibt es da noch die Patientenverfügung. Hier können Sie selbst entscheiden, ob Sie an lebensverlängernde Apparate angeschlossen werden möchten, sollten Sie einmal in diese Situation kommen. Das kann durch Unfall passieren oder durch Herzinfarkt oder Schlaganfall oder bei schwerster aussichtloser Erkrankung. Sie können im Buchhandel oder Internet vorgefertigte Formulare bekommen und diese für sich durcharbeiten und ausfüllen. Sie sollten sich in jedem Fall dafür Zeit nehmen und alles gut überdenken. Danach müssen Sie diese Verfügung eigenhändig unterschreiben, damit die Ärzte diese Verfügung anerkennen, ist es ratsam, sie alle 2 Jahre mit Datum versehen neu zu unterschreiben.

Wichtig ist auch eine Betreuungsverfügung. Hier können Sie eine Personen benennen, die Sie für Sie schwerwiegende Entscheidungen trifft. Diese Person muß vom Vormundschaftsgericht bestellt werden und steht unter Gerichtlicher Kontrolle. Wichtig ist, dass Sie der Person so vertrauen, dass Sie ihr zutrauen, in Ihrem Sinne Dinge gegenüber Behörden oder Ärtzen zu regeln und auch durchzusetzten. Sie sollten deshalb jüngere Personen auswählen.

Sie benötigen zusätzlich eine Vorsorgevollmacht. Sie ist im ebenfalls BGB vorgeschrieben und bevollmächtigt die Person Ihres Vertrauens rechtswirksam zu handeln. Diese Vollmacht ergänzt die Patientenverfügung und ermöglicht es, dass das Vormundschaftgericht keine Mitwirkung hat. Auch hier ist eine hanschriftliche Unterschrift nötig und es empfiehlt sich auch hier diese alle 2 Jahre zu erneuern.

Sollten Sie aus irgendeinem Grund eine Vollmacht widerrufen wollen, können sie den Namen in dem Formular streichen und durch einen neuen ersetzen. Für alle genannten Verfügungen gibt es fertige Vordrucke im Handel.