Allgemeines für die Generation 50+
Steuer auf die Renten
Ab Oktober 2009 wollen sich die Finanzämter die Rentner vornehmen und prüfen, ob alle auch brav ihre Steuern abgeführt haben. Das beschäftigt viele der Generation 50+, denn so manch einer ist doch recht verunsichert. Tatsächlich ändert sich für viele Rentner nichts, da sie mit ihren Renteneinkünften unter dem Freibetrag liegen. Alleinstehende mit einer Monatsrente unter 1.500 EUR und Ehepaare unter 3.000,-- EUR müssen keine Steuern bezahlen. Voraussetztung ist allerdings, dass keine weiteren Einkünfte vorhanden sind. Dazu zählen Zinsen und Mieteinkünfte.
Verwitwete Ehepartner müssen allerdings aufpassen, da sich der Freibetrag von 3.000,-- auf 1.500,-- verändert. Hier gilt die Regelung der Alleinstehenden. Durch die Renteneinkünfte des verstorbenen Partners und die eigenen Renteneinkünfte wird der Betrag leicht überschritten, und dann sind Steuern fällig. Kontrollieren Sie das, berücksichtigen Sie aber auch, dass Sie Steuer-Sparmöglichkeiten haben wie: Brillen, Beerdigungskosten, Medikamente, Versicherungen. Sollten Sie nach diesen Abzügen noch über dem Betrag liegen, sollten Sie nachträgliche Steuererklärungen machen und sie dem Finanzamt einreichen.
Handlungsbedarf gibt es auch bei verheirateten Senioren, bei denen ein Partner noch arbeitet. Rechnen Sie ernsthaft nach und reichen Sie Ihre Steuererklärung nach. Die Höhe des versteuerbaren Anteils richtet sich nach dem Renteneintrittsjahr. Sind Sie 2005 in den Ruhestand gegangen, mußten 50 Prozent der Rente versteuert werden, ab 2006 werden steuerpflichtigen Anteile für die Renten-Neuzugänge um jährlich 2 Prozent angehoben. Wer also in diesem Jahr den Ruhestand erreicht hat muß 58 Prozent versteuern.
Wer ab 2005 keine Steuererklärung gemacht hat, sollte also prüfen, ob er nachveranlagt werden kann. Geben Sie Ihre Steuererklärung nachträglich für jedes betreffende Jahr ab. Begründen müssen Sie die Verspätung nicht. Sollte das Finanzamt aber nachfragen, geben Sie Unkenntnis an, akzeptieren Sie aber die Nachzahlungen. Es ist immer besser vorher zu handeln, als wenn man dazu aufgefordert wird. Notfalls holen Sie sich Hilfe im Internet oder bei einem der Steuerberater. Allerdings mit Geld- oder Gefängnisstrafen müssen Rentner nicht rechnen.