Allgemeines für die Generation 50+
Schwerbehinderung
Jeder, dem das Schicksal zugesetzt hat, hat einen Anspruch auf finanzielle Hilfen. Das betrifft nicht nur die Generation 50 plus , obwohl hier wohl die meisten Fälle angesiedelt sind, denn mit zunehmendem Alter stellen sich doch oft schwerere Krankheiten ein. Die Grundlagen für Unterstützungen sind im Sozialen Gesetzbuch verankert. Hier wird die Voraussetztung für die Feststellung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB) festgelegt, um aufgrund von Merkmalen den Behinderungsgrad festgestellen zu können.
Der Grad der Behinderung wird nach der Auswirkung auf die Teilnahme des träglichen Lebens in unserer Gesellschaft ausgerichtet. Dabei ist es ohne Belang, ob die Behinderung angeboren, durch Unfall oder durch Krankheit entstanden ist.Die Richtlinien erfolgen nach Zehnergraden von 20 bis 100 und jede Beeinträchtigung wird einzeln bewertet.
Ab 50 Grad haben Sie Anspruch auf einen Behindertenausweis, der Ihnen z.B. besondere Ansprüche im Arbeitsleben, steuerliche Vorteile oder Fahr- und Beitragsermäßigungen bringen kann. Der Nachweis der Behinderung wird auf das Datum des Antragsmonats bzw. des Behindertenbeginns zurückdatiert. Sie können diesen Ausweis bei den Landesämtern für soziale Dienste beantragen, ein Formular hierfür können Sie sich im Internet herunterladen oder bei den Sozialämtern bekommen. Die zuständige Behörde zieht dann von den behandelnden Ärzten und Krankenhäusern die Befundberichte zusammen und entscheidet dann über den Behinderungsgrad. Sollten Sie mit dem Ihnen zugeteilten Behinderungsgrad nicht einverstanden sein, haben Sie ein Widerspruchsrecht von 4 Wochen. Allerdings müssen Sie Ihren Widerspruch auch begründen.
Bei den Behindertenausweisen gibt es dann für erhebliche Behinderungen noch die Zusatzmerkzeichen. Das G steht für erhebliche Gehbehinderung, aG für außergewöhnliche Gehbehinderung, BL für Blindheit, GL für Gehörlos, B für die notwendigkeit ständdiger Begleitung, H für Hilflosigkeit, und RF für die Befreiung von Rundfunkgebühren. Die Befreiung der Rundfunkgebühren bekommen nur Personen, die an sämtlichen öffentlichen Veranstaltungen nicht mehr teilhaben können, da sie dauerhaft ans Bett gefesselt sind.
Niemand kann vorhersehen, was das Schicksal für ihn geplant hat, deshalb haben wir dieses Thema hier auf unsere Seite gesetzt.