Allgemeines für die Generation 50+

Grundsicherung

Jeder der Generation 50+ , der das 65. Lebensjahr erreicht  und ein sehr geringes Einkommen hat, kann einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Die Grundsicherung wurde für bedürftige Personen eingerichtet, um ihnen den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt zu sichern.

Anders als bei der früheren Sozialhilfe, werden die Kinder hierbei nicht in die Pflicht genommen.

Allerdings werden zunächst alle eigenen Einkünfte, wie Rente oder Pension, Ehegattenunterhalt, Zinseinkünfte etc. aufgelistet, um zu berechnen, ob Sie für eine Grundsicherung infrage kommen.

Anträge können bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden, der im Auftrage der Städte und Gemeinden handelt.

Sollten Sie zunächst weitere Informationen wünschen, rufen Sie Grundsicherung im Internet auf und informieren sich bei den angegebenen Internet-Adressen.