Haus und Garten
Garten
Niemand, der kein Haus besitzt, muß auf einen Garten verzichten. Fast jede Stadt bietet ihren Bürgern sogenannte Schrebergärten an. Hier können Sie Ihre Fähigkeiten beweisen und können ein Stück Land bewirtschaften oder einen Ziergarten anlegen. Schrebergärten werden verwaltet und die Besitzer müssen einige Auflagen erfüllen und sich an die Satzungen halten.
Ganz anders ist der eigene Garten. Aber auch hier gibt es Unterschiede, denn ein Garten mit eigenem Haus ist freier zu behandeln, als ein Garten bei Wohnungseigentum. Hier gehört der Garten allen Bewohnern, und jeder kann auf die Gestaltung Einfluß nehmen. Für die Pflege wird oftmals ein Gärtner verpflichtet und Grillplätze etc. werden von allen genutzt.
Ganz alleine gehört dem Hausbesitzer sein Stück Garten. Selbst bei einem Reihenhaus kann Ihnen niemand reinreden, wie Sie den Garten zu gestalten und zu pflegen haben. Und wenn Sie sich sonnen oder ausruhen wollen, können Sie das machen, ohne Zuschauer zu haben.
Wichtig ist, dass jeder für sich eine Alternative wählen kann, denn oftmals fehlt einfach die Zeit, um einen eigenen Garten zu pflegen, dann ist die Wahl für das Wohneigentum genau richtig.